Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche und Region sehr große Unterschiede. Die Spannbreite reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, die im ersten Ausbildungsjahr bei 620 Euro pro Monat liegt, bis zu 1.580 Euro mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 vorlegt.
Anstiege der Ausbildungsvergütungen in einigen Tarifbranchen als Antwort auf Fachkräftemangel
„In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann.“
In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben. In einigen wenigen Branchen gab es hingegen keine Erhöhungen. Dies liegt zum Teil daran, dass wie z. B. bei der Deutschen Bahn AG oder dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk die laufenden Tarifverhandlungen noch zu keinem Ergebnis geführt haben oder ergebnislos abgebrochen wurden. In anderen Branchen wie z. B. dem Kfz-Handwerk sind bereits Erhöhungen vereinbart worden, die jedoch erst im weiteren Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.
Branchenübergreifende Spannungen und regionale Unterschiede
Die Ausbildungsvergütungen in Deutschland variieren je nach Branche und Region erheblich. Im ersten Ausbildungsjahr reicht die Spanne von 585 Euro (ostdeutsche Floristik) bis zu 1.231 Euro (öffentlicher Dienst: Länder) für Pflegeberufe. Private Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag zahlen oft weniger. In 12 von 20 Branchen bewegen sich die Vergütungen zwischen 800 und 1.000 Euro pro Monat.
Die niedrigsten Vergütungen sind in der Landwirtschaft Nordrhein (790 Euro), nordrhein-westfälischem Friseurhandwerk (610 Euro) und ostdeutscher Floristik (585 Euro). Letztere beiden liegen unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro und sind daher unwirksam.
Nur sieben Branchen haben bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter Bäckerhandwerk, Deutsche Bahn AG und Öffentlicher Dienst. In 13 Branchen bestehen weiterhin Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen Tarifgebieten, wobei die größten Differenzen in der Floristik (215 Euro), Kfz-Handwerk (169 Euro) und Textilindustrie (135 Euro) liegen.
Die Unterschiede setzen sich im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. Im dritten Jahr verdienen die Auszubildenden in fast allen Branchen oft mehr als 1.000 Euro, mit der höchsten Vergütung von 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe.
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Trotz erfreulicher Fortschritte besteht nach wie vor eine Herausforderung im Bereich der Ausbildungsvergütung, insbesondere in einigen tarifgebundenen Branchen. Diese Branche zeichnet sich durch niedrige Vergütungsniveaus aus, was die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe beeinträchtigen kann. Dies wird zusätzlich durch Branchen ohne Tarifverträge verschärft, in denen Auszubildende lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung erhalten.
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Quelle: Hans Böckler Stiftung
© Bilder: Freepik: jcomp/WSI-Tarifarchiv
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