Stillen wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind aus. Davon profitieren auch Arbeitgebende, denn gesunde Frauen mit gesunden Kindern haben tendenziell weniger Fehlzeiten. Ein guter Grund, stillende Mütter zu unterstützen und stillfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Wichtige Voraussetzungen für das Stillen im Betrieb

Das Netzwerk Gesund ins Leben hat hierzu Tipps für Arbeitgebende zur Stillfreundlichkeit im Betrieb zusammengestellt, die bei der praktischen Umsetzung unterstützen. „Der Wille ist entscheidend“, so Leiterin Maria Flothkötter. „Oft ist es ganz einfach, stillfreundlich zu werden. Gehen Sie früh in den Austausch mit der Mutter, stimmen Sie Zeiten zum Stillen oder Abpumpen ab und schaffen Sie dafür geeignete Bedingungen, die die Privatsphäre der Mutter sicherstellen. Ein sinnvoll ausgestatteter, abschließbarer Raum ist ideal. Wichtig ist auch, dass alle im Betrieb über die rechtlichen Bedingungen informiert sind und Verständnis für die Bedürfnisse der Stillenden haben.“

Wenn Frauen wieder anfangen zu arbeiten, sollte das kein Grund zum vorzeitigen Abstillen sein. Still- und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und sind für viele Arbeitnehmerinnen ein wichtiges Kriterium, wenn sie sich für einen Arbeitsplatz entscheiden. In Zeiten des Fachkräftemangels können Betriebe durch die Umsetzung einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

„Bei günstigen Arbeitsplatzbedingungen kehren Mütter häufig früher in den Beruf zurück, sind zufriedener und identifizieren sich mehr mit dem Betrieb“, so Maria Flothkötter. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen und soll Schwangere und Stillende schützen.

In Bezug auf das Stillen sind oft beide Seiten unzureichend informiert.
© Freepik

Rechte und Pflichten

Die Umsetzung ist leider nicht selbstverständlich: Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmerinnen sind häufig nicht über ihre Rechte und Pflichten informiert. Darüber hinaus muss auch das Personal entsprechend aufgeklärt werden. Diskussionen darüber, ob Stillzeiten nachgearbeitet werden müssen, erschweren Müttern den Arbeitsalltag. Dabei ist die bezahlte Freistellung für Stillzeiten im MuSchG klar geregelt und nicht verhandelbar. Das gleiche gilt für die Verpflichtung der Arbeitgebenden. Sie dürfen keine Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit fordern. Außerdem müssen sie die Arbeitsbedingungen auf Gesundheitsgefährdungen hin überprüfen und gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.

Für ein familien- und stillfreundliches Betriebsklima ist es wichtig, das Personal, die Personalverantwortlichen und die Führungskräfte regelmäßig zu informieren und aufzuklären. Eine feste und kompetente Ansprechperson erleichtert und unterstützt die Mutter. Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge und seine positiven Effekte sollten auch im Arbeitsleben im Mittelpunkt stehen.

Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ):
Email: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr

Quelle: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Beitragsbild: BLE 2023 / Foto: iStock/ Wavebreakmedia

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