Möchtest du in der Gastronomie arbeiten, musst du nachweisen, dass du sicher und verantwortungsvoll mit Lebensmitteln umgehen kannst.

Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit sind natürlich Hygiene und die Vermeidung der Krankheitsübertragung. Deshalb musst du bei der Arbeit in der Gastronomie nachweisen können, dass du dich mit den relevanten Regelungen und Arbeitsweisen auskennst. Diese Vorschriften betreffen besonders Köche und andere Arbeitskräfte in der Küche, aber auch Kellner und das Reinigungspersonal. Welche Bescheinigungen du brauchst und wie du sie bekommst, entschlüsseln wir hier.

Wie kriege ich meine Bescheinigung?

Für die Bescheinigung, die du spätestens zum Antritt deiner Arbeit vorlegen musst, findet man viele unterschiedliche Bezeichnungen: „amtliche Erstbelehrung“, „Hygienebescheinigung“, „Gesundheitszeugnis“, „Belehrung nach IfSG § 42“. Hinter dieser Fülle an Begriffen verbirgt sich in der Regel immer das gleiche Dokument. Dieses wird dir nach einer Belehrung vom zuständigen Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt ausgestellt. Dieses Dokument ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfsG) und wird häufig auch als Erstbelehrung bezeichnet. Diese Erstbelehrung berechtigt dich, deine Arbeit in der Gastronomie anzutreten, solange sie nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

Das sogenannte Gesundheitszeugnis haben nur Personen, die ihre Arbeit in der Gastronomie vor dem 01.01.2001 begonnen haben. Es ist mit einer Erstbelehrung gleichwertig.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich mindestens alle zwei Jahre neu zu “belehren”, sodass du stets auf dem neusten Stand bist. Diese Folgebelehrungen finden nicht mehr durch das Gesundheitsamt statt, müssen aber trotzdem dokumentiert werden.

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Brauche ich noch andere Bescheinigungen?

Zusätzlich kann es notwendig sein, eine Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) § 4 beziehungsweise nach EU-Verordnung EG 852/20014 oder eine HACCP-Hygienebelehrung zu absolvieren. Hier wirst du auf die Arbeit mit verderblichen Lebensmitteln vorbereitet. Hast du allerdings eine relevante Ausbildung, wie die zum Koch oder zur Fachkraft Küche, hinter dir besitzt du die notwendigen Kenntnisse bereits und die Schulung bleibt dir erspart.

Wo mache ich meine Schulungen/Belehrungen?

Am wichtigsten ist diese Frage für deine Erstbelehrung, denn diese ist nur gültig, wenn sie von deinem zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt wird, das heißt das Gesundheitsamt an deinem Wohnort. Das ist besonders wichtig, denn mittlerweile lassen sich viele der Kurse auch online absolvieren. Viele der anderen Schulungen, z. B. die Folgebelehrungen kann dein Arbeitgeber selbst ausrichten, aber es gibt auch externe Anbieter. Richtet dein Arbeitgeber die Schulung oder Auffrischung selbst aus, ist es wichtig, darauf zu achten, dass alle Kursmaterialien aktuell sind.

Wie viel kosten meine Bescheinigungen?

Die Kosten für deine Erstbelehrung liegen meistens bei ca. 30€, aber eigentlich immer im Bereich von 20€ bis 60€. Benötigst du zusätzliche Schulungen, fallen diese meistens etwas teurer aus, im Bereich von 60€ bis 120€. Gegebenenfalls kannst du bei deinem Arbeitgeber auch einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Bild: pexels / Annushka Ahuja
Autor: David Schmalzl

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