Damit deine Ausbildung reibungslos abläuft sind Rechte und Pflichten sehr wichtig, die von beiden Seiten (Betrieb und dir) eingehalten werden müssen. Durch den unterschriebenen Arbeitsvertrag erklärt dein Arbeitgeber und du, die Zusammenarbeit so gut wie möglich zu gestalten und alle Rechte und Pflichten einzuhalten.

Alle Rechte und Pflichten als Azubi stehen im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendschutzgesetz, Ausbilder-Eignungsverordnung, Handwerksverordnung.

Das sind deine Rechte

Das Recht auf einen Ausbildungsvertrag

Vor deinem Ausbildungsstart muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb geschlossen werden. Damit bestätigen du dein Ausbildungsbetrieb , dass ihr euch beide an die Rechte und Pflichten haltet.

Das muss im Vertrag stehen:

  • Ziel der Ausbildung, inhaltliche und zeitliche Gliederung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen zur Kündigung
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Form des Ausbildungsnachweises bzw. Berichtshefts

Falls du noch nicht volljährig bist, muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag für dich unterschreiben.

Das Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels:

Dieses Recht ist eins der wichtigsten. Als Azubi musst/sollst du nur die Arbeit erledigen, die zu deinem Ausbildungsberuf gehört. Natürlich kann es mal vorkommen, dass du auch mal andere kleine Aufgaben erledigen sollst, falls das aber häufig vorkommen sollte, kannst du das Ansprechen und auch verweigern.

Das Recht auf einen geeigneten Ausbilder:

Dein Ausbilder sollte qualifiziert sein, er muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen. Zu dem braucht er genug Berufserfahrung und zwischenmenschliche Fähigkeiten. Er ist dafür verantwortlich, dass du alles Wichtige lernt und alles korrekt abläuft.

Das Recht auf Ausbildungsmittel:

Dein Arbeitgeber muss dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen, dazu gehört:

  • Arbeitsmaterial und Werkstoffe
  • Bestimmte Bücher und Schreibmaterialien
  • Spezielle Computer-Software
  • Arbeitskleidung
  • Maschinen und Werkzeuge

Das Recht auf Vergütung:

Als Azubi hast du das Recht auf einen angemessenen Lohn, der dir monatlich, automatisch auf dein Konto überwiesen wird. Dieser muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Die Höhe richtet sich nach Branche, Größe der Firma, Standort und Bundesland. Zu dem kommt die Höhe deines Lohnes darauf an, ob du im Öffentlichen Dienst angestellt bist oder nicht. Im Öffentlichen Dienst wird nämlich nach Tarif vergütet.

Seit 2020 gibt es aber einen Mindestlohn für Auszubildene:

  • 1. Lehrjahr: 550 €
  • 2. Lehrjahr: 649 €
  • 3. Lehrjahr: 743 €
  • 4. Lehrjahr: 770 €

Arbeitszeiten:

Deine Arbeitszeiten werden von deinem Ausbildungsbetrieb festgelegt. Du darfst nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten und nur fünf Tage die Woche (ab 18 Jahren sechs Tage die Woche). Es gibt für manche Berufe aber auch Sonderreglungen, z.B. für Ausbildungsbetriebe mit Schichtdienst.

Sonstige Rechte:

  • Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht und Prüfungen freistellen
  • Du musst nach sechs Stunden eine Pause von mind. 30 min machen, ab 9 Stunden steht dir eine Paus von 45 min zur Verfügung
  • Wenn du minderjährig bist, musst du schon nach viereinhalb Stunden 30 min Pause machen und nach sechs Stunden Arbeit eine Stunde
  • Offiziell darfst du keine Plus-/Minusstunden machen
  • Du hast einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (unter 18 25 Werktage)
  • Die Ausbildungskündigungsfrist beträgt 4 Wochen

Diese Pflichten hast du als Azubi:

Allgemeine Pflichten:

  • Du musst auf deinen Ausbilder hören (wie auf einen Lehrer in der Schule)
  • Die Betriebsordnung muss eingehalten werden
  • Du musst ein Berichtsheft schreiben (Ausbildungsnachweis)

Pflicht zur Krankmeldung:

Falls du in deiner Ausbildung krank werden solltest, ist das kein Grund zur Panik. Krank werden ist menschlich. Vor Arbeitsbeginn solltest du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du krank bist (per Mail oder Telefon). Falls du weißt, dass du länger krank bist, sag direkt Bescheid. Ab deinem dritten Krankheitstag musst du eine Krankmeldung vom Arzt abgeben.

Solltest du in der Berufsschule krank sein, musst du in deiner Schule und deinem Betrieb Bescheid geben.

Wichtig: Falls du noch nicht volljährig bist, muss dich ein Erziehungsberechtigter krankmelden.

Weitere Pflichten:

Teilnahme und Lernpflicht:

Du bist dazu verpflichtet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule anwesend zu sein. Dazu gehören auch Ausbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen. Zu dem musst du für Prüfungen lernen. Sieh das Lernen als Bereicherung, da du dir die Ausbildung freiwillig ausgesucht hast.

Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht:

Alle Tätigkeiten, die du ausführst, musst du zuverlässig und gewissenhaft ausführen. Zudem musst du gewissenhaft und ordentlich mit den Arbeitsmitteln umgehen.

Schweigepflicht:

Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst du, ab dem Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag, stillschweigen. Nicht nur während deiner Ausbildung, sondern auch danach.

Autor: Alena Mosbach
Foto: Freepik

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